Über einen gesonderten Einspeisezähler wird der erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist. Der jeweils zuständige Netzbetreiber vergütet die Energiemenge zu einem bundesweit einheitlichen Tarif nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Sie erhalten die Einspeisevergütung in Form von regelmäßigen Abschlagszahlungen (meistens monatlich). Zum Jahreswechsel wird eine Schlussabrechnung erstellt und Über-/Unterzahlungen ausgeglichen.
Der Strombezug in Ihrem Haus läuft wie gewohnt über den/die bereits vorhandenen Bezugszähler. Auch am Bezugstarif ändert sich nichts. Ebenso sind Sie in der Wahl Ihres Stromlieferanten weiterhin vollkommen frei.
Obwohl nach §4 des EEG der Netzbetreiber die Zahlung der Vergütung nicht vom Abschluss eines Vertrags abhängig machen darf (sog. gesetzliches Schuldverhältnis), wird nach der Inbetriebnahme dennoch meistens ein Einspeisevertrag vorgelegt. Sie sollten vor der Unterschrift bedenken, dass dann der Vertragsinhalt gilt, selbst wenn er Sie schlechter stellt als das EEG!
ENERGOSSA hat die Konzession, am öffentlichen Netz zu arbeiten, d.h. auch der elektrische Anschluss der Solarstromanlage und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber dürfen wir für Sie übernehmen.

